Firmenbezeichnung
Handwerksrollennummer
Position
Inhaber
Geschäftsführer
Vor- und Nachname
Straße, Nr.
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Kurze Vorstellung
Ordentliche Mitgliedschaft
Ordentliches Mitglied können Firmen oder Gesellschaften werden, die nach der Handwerksordnung (HwO), Anlage B ( § 18 Abs. 2 ) in die Handwerksrolle im Rollladen- und Jalousiebauerhandwerk eingetragen sind. Stimmberechtigtes Mitglied ist der jeweilige Inhaber oder der Geschäftsführer der Gesellschaft der eingetragenen Firma.
Fördermitgliedschaft
Fördermitglied können Personen, Firmen oder Gesellschaften werden, die ein Interesse an der Förderung der Verbandsziele haben, in einem Lieferantenverhältnis zu ordentlichen Mitgliedern stehen, oder darum bemüht sind. Fördermitglieder haben ein Mitspracherecht, aber kein Stimmrecht. Über die Mitgliedschaft entscheidet nach Antragstellung der Vorstand.
Datenschutz
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